hunlingua Sprachservice Dr. Rita Fejér - Übersetzungen, Dolmetschen, Ungarisch
 Uebersetzungen, Dolmetschen, Ungarisch
  Sprachservice Dr. Rita Fejér

Beglaubigte Übersetzungen
Ungarisch-Deutsch und Ungarisch-Deustch

Welche Dokumente müssen beglaubigt werden? In der Regel alle Urkunden, die für amtliche Zwecke übersetzt und registriert werden, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Namensänderungsurkunden, Adoptionsurkunden, Sterbeurkunden, Führerscheine, ärztliche Atteste, Testamente, Zeugnisse, Diplome, Geschäftsverträge, und sonstige Dokumente für die die Behörden eine beglaubigte Übersetzung verlangen.

Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ich die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bescheinigen muss, ist es unabdingbar, dass Originalexemplar in der Hand zu halten. Ob das nun persönlich erfolgt oder per Einschreibebrief, bleibt Ihnen überlassen. Dasselbe gilt für die Entgegennahme Ihrer Originalurkunde und Übersetzung.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die ungarische Sprache kann ich die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden aus oder in die ungarische Sprache übernehmen.

In dringenden Fällen bin in der Lage, die gewünschten Übersetzungen praktisch postwendend zu liefern.

Weitere Informationen oder die Möglichkeit eines Kostenvoranschlags erhalten Sie, wenn Sie uns via E-Mail unter sprachservice(at)hunlingua(dot)de kontaktieren. Sie können uns auch unter +49 (089) 904 32 80 anrufen. 

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