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Verhandlungsdolmetscher Deutsch-Ungarisch
Verhandlungsdolmetscher werden bei Verhandlungen und Besprechungen benötigt. Meist in kleineren Gruppen oder Rahmen werden kürzere Gesprächsabschnitte in eine andere Sprache ohne Zuhilfenahme von einer Dolmetscher- oder Flüsteranlage übertragen. Die Verdolmetschung findet direkt nach dem Gespräch statt und wird in der Regel ohne Notizen oder Vorlagen aus dem Stegreif heraus durchgeführt. Auch hier sollte berücksichtigt werden, dass sich durch die Verdolmetschung die angesetzte Gesprächszeit möglicherweise verdoppelt.
Gerichtsdolmetscher (auch: beeidigte Dolmetscher, vereidigte Dolmetscher, öffentlich bestellte Dolmetscher) sind Verhandlungsdolmetscher, die entsprechend den Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes von der zuständigen Behörde allgemein vereidigt oder beeidigt oder öffentlich bestellt sind und bei Gerichten, Notaren, Polizei und Behörden zum Einsatz kommen.
Wenn es um das Recht geht, dann benötigen Sie daher einen vereidigten Verhandlungsdolmetscher, um sicher zu sein, dass die Übersetzung präzise ist und vor Gericht standhält. Öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher sind neutral und dienen ausschließlich der präzisen Kommunikation, und nicht nur beim Gericht, sondern auch beim Standesamt, beim Notar, oder überall, wo das Gesagte schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin für die ungarische Sprache verfüge ich über langjährige Erfahrungen als Verhandlungsdolmetscherin, neutral und präzise.
Sollten Sie im Rahmen von Großveranstaltungen für einzelne Bereiche mehrere Verhandlungsdolmetschen für Deutsch-Ungarisch und Ungarisch-Deutsch brauchen, kann ich Ihnen gerne mehrere Kollegen vermitteln, um Ihr Vorhaben zum Erfolg zu bringen.
Weitere Informationen oder die Möglichkeit eines Kostenvoranschlags erhalten Sie, wenn Sie uns via E-Mail unter sprachservice(at)hunlingua(dot)de kontaktieren. Sie können uns auch unter +49 (089) 904 32 80 anrufen. |